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Mit dem Ziel, den Stromverbrauch und allgemein die Auswirkungen energieverbrauchender Produkte auf die Umwelt zu senken (ERP: Energy Related Products), hat das Europäische Parlament einen Rahmen festgelegt und Anforderungen an die Gestaltung und Kennzeichnung dieser Produkte festgelegt.
In unserem Tätigkeitsbereich gelten 3 Richtlinien und 4 Verordnungen:
Diese Vorschriften betreffen Hersteller, Importeure oder Vermarkter wie VIM aber auch Projektmanager (Installationsbüros), die die Umgebung und die Bedingungen für die Integration des Produkts mit seinem Zubehör in die Installation kennen.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die uns betreffen. Sie schließt eine vollständige Lektüre der offiziellen Texte von Ihrer Seite nicht aus.
Genaue Informationen zu jeder VIM Produktreihe finden Sie auf der allgemeinen Präsentationsseite im Internet und auf der ersten Seite des gedruckten oder PDF-Textkatalogs. Zulassungsinformationsblätter (FERP) sind in den Dokumenten zum Herunterladen aufgeführt.
In unseren Angeboten geben wir nach jedem betreffenden Punkt auch den verwendeten Motortyp an und ob ein Frequenzumrichter erforderlich ist.
Die betreffenden Motoren und Wirkungsgrade basieren auf der Norm IEC 60034-30.
In den VIM Bereichen sind die Asynchronmotoren B3 und B5 betroffen, die an Türmen, Kästen, Lüftern für Komfort- oder Rauchabsauganwendungen verwendet werden und diese Kriterien erfüllen.
Produkte nicht betroffen
Diese Anwendungstermine beziehen sich auf das Inverkehrbringen (oder den Import) von Motoren (oder Importeuren) von Motoren durch den europäischen Markt.
Seit dem 16. Juni 2011 müssen Motoren mit einer Nennleistung zwischen 0,75 kW und 375 kW eine Leistung haben
Wirkungsgrad größer oder gleich dem Wirkungsgrad IE2.
Motoren mit einer Nennleistung zwischen 7,5 und 375 kW müssen seit dem 1. Januar 2015:
entweder einen Wirkungsgrad größer oder gleich dem Wirkungsgrad IE3 haben,
oder den IE2-Wirkungsgrad erreichen und mit einem Frequenzumrichter ausgestattet sein.
Motoren mit einer Nennleistung zwischen 0,75 und 375 kW müssen ab dem 1. Januar 2017:
entweder einen Wirkungsgrad größer oder gleich dem Wirkungsgrad IE3 haben,
oder den IE2-Wirkungsgrad erreichen und mit einem Frequenzumrichter ausgestattet sein.
Die betreffenden Motoren und Wirkungsgrade basieren auf der Norm IEC 60034-30.
Lüfter, die von einem Elektromotor angetrieben werden, dessen Leistung zwischen 125 W und 500 kW liegt.
VIM vertriebenen Bereichen handelt es sich um Ventilatoren, Motorventilatoren, Axialrohrventilatoren und Wandventilatoren, die einzeln oder in eine Lüftungseinheit integriert verkauft werden.
Ausgenommene Produkte
Produkte mit einem einzigen Elektromotor mit einer Leistung von höchstens 3 kW, bei dem der Lüfter auf derselben Welle wie die Hauptfunktion befestigt ist
Dunstabzugshauben mit maximaler elektrischer Gesamteingangsleistung, die auf die Lüfter zurückzuführen sind Lüfter, die speziell für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen entwickelt wurden.
Ventilatoren, die nur für Notfälle im vorübergehenden Betrieb unter Berücksichtigung der in der Richtlinie 89/106 / EG festgelegten Brandschutzanforderungen ausgelegt sind
Lüfter, die speziell für den Betrieb entwickelt wurden:
In Anwendung seit 2013, mit Änderung der Anforderungen seit dem 1. Januar 2015.
Ablauf 2020.
Informationsanforderungen
| ErP Erklärungslüfter |
UV-Lüftungsgerät (UV): "Elektrisches Gerät, das mit mindestens einer Turbine, einem Motor und einer Box ausgestattet ist, um die abgestandene Luft in einem Gebäude oder einem Gebäudeteil durch Außenluft zu ersetzen"
Diese Definition entspricht bei VIM Lüftungsboxen (Absaugung / Insufflation), Türmen und Luftbehandlungsgeräten mit einfachem oder doppeltem Durchfluss.
Unterscheidung zwischen Wohngebieten (UVR) und Nichtwohngebieten (UVNR)
UVRs unterliegen auch den Anforderungen der Verordnung Nr. 1254/2014, die unter anderem die Kennzeichnung des Produkts der Energieeffizienz (A + bis G) vorschreibt.
Produkte "ausdrücklich" von der Verordnung ausgenommen (Artikel 1)
Produkte zur Prozesslüftung
Das Büro für technische Hilfe der Europäischen Kommission bestätigt, dass die Verordnung nur für Gebäude oder Gebäudeteile gilt, in denen Personen untergebracht werden sollen und in denen die Lüftungsgeräte die abgestandene Luft durch diese menschliche Anwesenheit aus der Außenluft ersetzen sollen. Die Verordnung gilt nicht für die sogenannte "Prozess" -Lüftung wie Rechenzentren, landwirtschaftliche Gebäude, Absaugung über Maschinen (Kompressoren, Gießereien, Schmieden, Industrieöfen usw.).
Die Verwendung von nicht ErP-konformen Produkten ist gestattet und es besteht keine Verpflichtung hinsichtlich Geschwindigkeitsschwankungen.
Produkte für professionelle Küchen
EVIA / Eurovent in seiner neuesten | Leitfaden vom 10.03.2017 | (Q10. EI 139) befasst sich speziell mit dieser Anwendung.
Elektrischer Wirkungsgrad der gesamten Einheit, interner SFP der Maschine mit oder ohne Filtration, Wirkungsgrad des Wärmetauschers usw. Die Anforderungen hängen vom Gerätetyp ab.
Beispielsweise beträgt die Mindestanforderung an den thermischen Wirkungsgrad für Wärmetauscher 67% am 1. Januar 2016 und 73% Stand 1. Januar 2018.
Die Bestimmung der tatsächlichen Leistung jeder Einheit umfasst Labormessungen und -berechnungen.
Anforderungen an die Ressourcen
Gemäß den Vorschriften müssen wir Ihnen 19 Informationen für jede UVR- und UVNR-Kategorie zur Verfügung stellen (Anhang IV und V).
Diese Informationen sind in Form von Dateien (FERP) auf unserer Website www.vim.fr unter jeder Produktreihe verfügbar. (Abschnitt: Dokumente zum Herunterladen)
Fristen und betroffene Länder
Die erste Frist ist um 01/01/2016 und die zweite mit neuen Anforderungen an die Leistung an der 01/01/2018.
Aus regulatorischer Sicht ist VIM zu diesem Zeitpunkt als Vermarkter verpflichtet, ErP-konforme (UV) Produkte zu liefern, sei es für neue oder für den Austausch installierter Produkte.
Die betroffenen Länder: EU-Länder + einige überseeische Länder und Gebiete + Staaten EFTA / EWR + Türkei
Die Azoren, Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, die Kanaren, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guadeloupe, Guyana, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Madeira, Martinique, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Wiedervereinigung, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Slowakei, Slowenien, Schweden, Monaco, Andorra, San Marino, Türkei, Schweiz.
Es ist möglich, UV- VIM nicht ErP-konform sind, in nicht betroffenen Ländern zu vermarkten, sofern sie den örtlichen Vorschriften entsprechen und das Produkt noch verfügbar ist.
Für Wohnlüftungsgeräte verstärkt diese Verordnung die Informationspflicht durch ein Energieetikett, das auf der Verpackung und auf der Website zu finden ist.